Ministerium: Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss meist unmöglich
09/2019
Berlin (KNA) Der staatliche Unterhaltsvorschuss lässt sich nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums meist nicht von den eigentlich zahlungspflichtigen Elternteilen zurückholen. In 61 Prozent der Fälle könnten die unterhaltspflichtigen Elternteile gar nicht zahlen, sagte Ministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag (5. September) in Berlin. Das liege etwa daran, dass sie – in der Regel sind es die Väter – Sozialleistungen beziehen oder ein zu geringes Einkommen haben. Mitte 2017 hatte der Staat den Unterhaltsvorschuss deutlich ausgebaut. Ende 2018 wurden rund 806.000 Kinder und Jugendliche unterstützt, vor der Reform waren es etwa 410.000. Das kostete im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro. Nur 13 Prozent des Geldes holte sich der Staat zurück – das ist die sogenannte Rückgriffquote. Die erstmals gemeinsam mit den Ländern erhobene Statistik mache deutlich, dass die Vorstellung von einem 100-prozentigen Rückgriff unrealistisch sei, sagte Giffey.
„Es geht jetzt darum, dass diejenigen, die leistungsfähig sind, tatsächlich auch zur Verantwortung gezogen werden.“ Länder und Kommunen seien in der Pflicht, das dafür nötige Personal zur Verfügung zu stellen. Es gebe auch Fälle, in denen sich Elternteile arm rechneten, weil sie keinen Unterhalt zahlen wollten, erläuterte Giffey. Wie hoch ihr Anteil sei, lasse sich aus der Statistik aber nicht ablesen. Bei der Frage, wie leistungsfähig Elternteile finanziell tatsächlich seien, sei die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden entscheidend, meinte die Ministerin. Die Kommunen wollen, dass der Bund einen höheren Anteil der Kosten des Unterhaltsvorschusses übernimmt. Dem erteilte Giffey eine Absage. Der Bund übernimmt beim Unterhaltsvorschuss derzeit 40 Prozent der Kosten, den Rest die Länder und Kommunen. (KNA, 6.9.2019)