Mensch ist Mensch – Solidarität kennt keine Herkunft!

03/2022

Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14

Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 getroffen. Die Richtlinie ist am gleichen Tag in Kraft getreten. Die Schutzsuchenden aus der Ukraine erhalten somit sofortigen Schutz für voraussichtlich drei Jahre, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Leistungen zum Lebensunterhalt, Zugang zu Arbeit, Bildung sowie zu Integrationsangeboten ohne zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Die weltweite Solidarität und die Aufnahmebereitschaft von Opfern des Ukraine-Krieges sind überwältigend. All dies begrüßen wir sehr!

Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ist erstmalig für ukrainische Geflüchtete aktiviert worden, obwohl es schon in der (jüngsten) Vergangenheit Anlässe gegeben hätte. Die Benachteiligung von Drittstaatler*innen und Minderheiten aus der Ukraine sowie der Flüchtlinge an den anderen EU-Außengrenzen und in Deutschland verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz uns ist deshalb diskriminierend. Jeder Mensch hat das Recht, vor Verfolgung Asyl zu suchen und geschützt zu werden.

Mit der Stellungnahme rufen die Verfasser*innen die Verantwortlichen in Bund und Land dazu auf, die Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen und Minderheiten aus der Ukraine zu beenden, die Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen gleich zu behandeln und die Diskriminierung von Russ*innen und Menschen mit russischer Migrationsbiographie zu beenden.

 


Stellungnahme Parität, LAKA, Flüchtlingsrat und Seebrücke zur Ukraine