Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen

02/2020

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Alleinerziehende und Fachkräfte, die sie beraten, mit aktuellen Informationsmaterialien:

  • Der Flyer „Starke-Familien-Gesetz. Verbesserungen für Alleinerziehende“ liefert kompakte Informationen über alles, was Einelternfamilien zum Kinderzuschlag wissen sollten.
  • Die Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht – Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen.

Neben den Neuerungen beim Kinderzuschlag informiert die Broschüre vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Sie beantwortet Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen auf den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.

Für Beratungsfachkräfte haben wir in der Broschüre „Handreichung für die Beratung: Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ zusätzlich weiterführende fachliche Informationen, Verweise auf wichtige Rechtsgrundlagen und Berechnungsbeispiele für den Kinderzuschlagsanspruch aufbereitet.


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