Landtag in Baden-Württemberg: Wahlalter auf 16 abgesenkt und „Mehr Frauen in die Parlamente“
04/2022
Wahlrecht ab 16 und „Mehr Frauen in die Parlamente“ durch Zwei-Stimmen-Wahlrecht
Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. Das Parlament beschloss nach jahrelangem Ringen am Mittwoch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit (106 Ja- und 34 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) eine entsprechende Reform des Wahlrechts. Grüne, CDU, SPD stimmten dafür, FDP und AfD dagegen. Damit wird nicht nur das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträge und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von der tiefgreifendsten Reform seit Bestehen des Landes. Die Reform soll unter anderem auch dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.
Mit dem neuen Wahlrecht sollen nicht nur mehr Jüngere an die Urnen, sondern vor allem mehr Frauen ins Parlament gebracht werden. Zuständig für die Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl sind bislang die Parteien in den Wahlkreisen. Kritikerinnen und Kritiker des bisherigen Systems sagen, dass an der Basis vor Ort oft die „Platzhirsche“ nominiert werden – das sind meist Männer.
Hintergrund ist, dass der Frauenanteil im Parlament nicht dem Anteil in der Bevölkerung entspricht: 45 Frauen sitzen aktuell im Landtag. Der Frauenanteil beträgt damit rund 30 Prozent, während er in der Bevölkerung bei rund 50 Prozent liegt. Bei den Grünen ist das Verhältnis fast ausgeglichen, bei der AfD hingegen sind es 16 Männer und eine Frau. Über viele Jahre bildete der Landtag von Baden-Württemberg beim Frauenanteil das Schlusslicht unter den Landesparlamenten.
2202-04-07.PM Landesfrauenrat zur Wahlrechtsreform
Gemeinsame Erklärung der Landesräte zur Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg