Landesfamilienpass bietet in den Sommerferien vergünstigten Eintritt für zahlreiche Attraktionen
08/2022
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Ermöglichen Kindern und ihren Familien vielfältige und kostengünstige Freizeiterlebnisse“
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt für zahlreiche Ausflugsziele in ganz Baden-Württemberg. Auch in diesem Sommer wird der Landesfamilienpass mit neuen Angeboten fortgeführt. Bis zu vier weitere Personen können den Pass mitbenutzen.
„Gerade für Kinder sind die Sommerferien nach einer langen Pandemie-Phase wichtig, um gemeinsam eine möglichst unbeschwerte Zeit mit ihren Bezugspersonen zu verbringen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Sonntag (31. Juli). „Deshalb ermöglicht der Landesfamilienpass auch in diesem Jahr vielfältige und kostengünstige Freizeiterlebnisse. In Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket ist es im August zudem noch einfacher, Ausflüge in Baden-Württemberg zu unternehmen.“
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen? Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld bzw. Hartz-IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Auch Geflüchtete aus der Ukraine können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen erhalten.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte können Familien bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Dort gibt es weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/