Land stellt 15 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Not bereit

07/2020

Mit bis zu fünfzehn Millionen Euro unterstützt die Landesregierung gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind und bislang keine anderweitige finanzielle Unterstützung erfahren haben. Das Kabinett hat dem Ministerium für Soziales und Integration am Dienstag (7. Juli) den Auftrag erteilt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können ab August 2020 eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen erhalten. Momentan werden noch die Kriterien und Antragsformulare erstellt, die dann auf der Homepage des Sozialministeriums eingestellt werden. Sobald die Antragsformulare vorliegen erhalten Sie weitere Informationen.


Vollständiger Artikel Ministerium für Soziales und Integration BW