Kinderzuschlag: Was ist neu, wer ist berechtigt?

09/2019

Die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags ist am 1. Juli in Kraft getreten. Die Geldleistung wurde auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht. Außerdem wurde die Antragstellung vereinfacht. Da Unterhaltszahlungen oder -vorschüsse in geringerem Umfang als bisher verrechnet werden, können mehr Alleinerziehende von dem Zuschlag profitieren. Zum 1. Januar 2020 erfolgt die zweite Stufe der Reform des Kinderzuschlags.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinem Einkommen, die ansonsten auf Hartz 4-Leistungen angewiesen wären. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. In vielen Fällen beziehen die Familien ergänzend Wohngeld.

Das Bundesfamilienministerium hat eine ausführliche Informationsbroschüre zum Kinderzuschlag herausgegeben. Sie gibt zusätzlich einen Überblick zu den ebenfalls reformierten Leistungen für Bildung und Teilhabe.


Broschüre „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld“