Kinderrechte kommen ins Grundgesetz
01/2021
Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD nun auf die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz geeinigt. Die genaue Formulierung mag harmlos klingen, doch Juristen üben schon jetzt Kritik.
Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Zum ersten Mal werden die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz niedergeschrieben, also in der Verfassung verankert. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf eine Formulierung geeinigt, wie das ARD-Hauptstadtstudio exklusiv erfuhr. Die Hoffnung der Regierungsparteien: Ein jahrzehntelanger gesellschaftspolitischer Streit soll so beendet werden.
Gerade die Corona-Krise zeigt, wie schnell selbst Politiker über die Köpfe der Minderjährigen hinweg diskutieren oder gar hinweg entscheiden. Zwischenzeitlich war im Lockdown davon die Rede, dass sich jedes Kind nur einen einzigen Spielpartner aussuchen dürfte, mit dem es sich im Lockdown treffen könnte. Die Minderjährigen konnten die Debatte nur hilflos mitverfolgen, sich höchstens bei ihren Eltern beschweren. Weiterlesen bei der Tagesschau vom 11.01.2021
Anmerkung: Das ist erst einmal sehr erfreulich, auch wenn aus Sicht des Landesfamilienrates die Formulierung eher schwach ist und sich daraus noch kein Anspruch auf Förderung oder Beteiligung ableitet. Dass Kinder Träger von Grundrechten sind, wussten wir auch vorher schon… Eine Verfassungsänderung braucht zudem eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, da ist also außer der Einigung der Regierungsfraktionen noch einiges mehr an Überzeugung notwendig. So völlig in trockenen Tüchern ist die Sache also noch nicht.