Kinderrechte ins Grundgesetz: Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Abschlussbericht vor

11/2019

Der Koalitionsvertrag sieht es vor, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die im Sommer 2018 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihren Abschlussbericht dazu vorgelegt. Darin schlägt sie auch vor, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Die Arbeitsgruppe hat sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:

  • Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
  • Verankerung des Kindeswohlprinzips
  • Beteiligungsrechte des Kindes
  • Ergänzendes Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen

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