Kindergeld: Rund 5 Milliarden Euro werden jedes Jahr im SGB II als Einkommen angerechnet
06/2018
Aus Newsletter Harald Thomé: Kindergeld wird zu 100 % im SGB II/SGB XII Bezug angerechnet. Da es als Einkommen dem Kinde zugerechnet wird und minderjährige Kinder nun mal nicht volljährig sind, wird im SGB II noch nicht mal eine Versicherungspauschale von diesem Einkommen abgezogen.
Das Kindergeld dient als Sozialleistung der verfassungsrechtlich garantierten Freistellung des Existenzminimums des Kindes und ist damit Teil des Familienleistungsausgleichs. Diese Freistellung des Existenzminimums des Kindes wird durch ein duales System gewährleistet, zu dem einerseits das Kindergeld und andererseits der von der Einkommensteuer absetzbare Kinderfreibetrag gehören. Das Kindergeld kommt dabei vor allem einkommensschwächeren Familien mit einem geringen oder keinem zu versteuerndem Einkommen zugute, während der Kinderfreibetrag sich bei Familien mit einem hohen zu versteuernden Einkommen positiv auswirkt.
Praktisch kommt es dem Jobcenter zu Gute, aber nicht dem Kinde und nicht der Förderung der Familie. In den Jahren 2007 bis 2017 sind 49,5 Milliarden Euro als Einkommen im SGB II angerechnet worden, im Jahr sind es 4,9 Milliarden Euro. In der Gesamtheit ein unvertretbarer Skandal, Kindergeld muss den Kindern und der Familie zu Gute kommen.