Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften: Wer Erwachsene unterstützt, hilft auch den Kindern

05/2019

Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren in Haushalten, die Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, ist bundesweit zum ersten Mal seit Jahren wieder gesunken. Auch in Baden-Württemberg macht sich dieser Trend bemerkbar: Hier leben derzeit 156.770 Kinder (Stand: Dezember 2018) in so genannten Bedarfsgemeinschaften, das sind 3,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. In Haushalten, in denen beide Eltern bzw. Erziehenden im Leistungsbezug leben, können sich Kinder hinsichtlich ihrer Bildung und beruflichen Ausbildung nicht an Erwachsenen orientieren. Sie laufen ein höheres Risiko als andere, später ebenfalls auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Die Jobcenter setzen daher auf Prävention und familienzentrierte Arbeit: Sie unterstützen in besonderem Maß Erziehende bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

„Nicht nur die Väter, auch die Mütter – mit oder ohne Migrationshintergrund – braucht der Arbeitsmarkt“, erklärt Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. „Zum einen, weil sie ein Recht auf Teilhabe am Berufsleben haben, und weil auch sie für ihre Kinder und nachfolgende Generationen wichtige Vorbilder sind. Ein durch Arbeit strukturierter und verlässlicher Tagesablauf ist durch nichts zu ersetzen. Hier beginnt unsere Förderung.“

Dabei mache es bereits einen Unterschied, wenn Jobcenter Eltern auf der Suche nach einem Kita-Platz unterstützten. „Die Vermittlerinnen und Vermittler in den Jobcentern erkundigen sich auch, ob die Kinder dort ein frühkindliches Bildungsangebot wahrnehmen. Gelungener Spracherwerb etwa hilft ihnen, besser im Leben zurechtzukommen, nicht nur hinterher in der Schule, sondern auch im Umgang mit anderen“, präzisiert Rauch. Damit später der Übergang von der Schule in den Beruf gelingt, erfahren Schülerinnen und Schüler noch mehr als bisher Beratung und Unterstützung: Die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) wird ab dem Schuljahr 2019/2020 nach und nach flächendeckend im Land eingeführt.

Vor allem die Arbeit mit Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, gestaltet sich für die Jobcenter langwierig: Diese Bedarfsgemeinschaften beziehen erfahrungsgemäß trotz Vermittlung noch für einen längeren Zeitraum Leistungen; hier ist eine sogenannte bedarfsdeckende Vermittlung – in Städten beispielsweise aufgrund hoher Mieten – meist nicht möglich. „Auch in diesen Fällen bleiben die Jobcenter am Ball“, betont Christian Rauch. „Denn nur so gelingt es, im Interesse von Kindern und Jugendlichen generations-übergreifende Arbeitslosigkeit zu beenden.“


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit 23. April 2019