Keine Einzelfälle, sondern System: Studie kritisiert Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern zu Lasten von Müttern und Kindern.
04/2022
Eine neue Studie des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer zeigt, dass es an Familiengerichten und in Jugendämtern zunehmend Verfahren gibt, in denen nicht das Wohl des Kindes bestimmend ist, sondern ideologisch motivierte Narrative zu Entscheidungen führen, die das Wohl von Kindern gefährden. In Urteilsbegründungen höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie in Akten zu bundesweit hunderten Inobhutnahmen von Kindern alleinerziehender Mütter wegen einer vermeintlich zu engen-Mutter-Kind-Bindung ist Hammer auf Erzählungen gestoßen, wie Mütter würden Kinder entfremden oder Gewalt und Missbrauch nur erfinden, um den Umgang zu verhindern. Solche Narrative entziehen sich einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit, sind aber die Grundlage für Entscheidungen, die fatale Folgen für Kinder und Mütter haben können.
Obwohl der Report „Familienrecht. Eine Bestandsaufnahme“ keine repräsentative Studie ist, vermittelt der Bericht einen Einblick, was vor deutschen Familiengerichten schiefläuft: Kinder werden in Obhut genommen und gegen ihren Willen beim Vater untergebracht, ohne dass es Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung durch die Mutter gibt. Müttern wird gedroht, ihnen das Kind wegzunehmen, sollten sie einem Wechselmodell mit dem Kindsvater nicht zustimmen. Gewalt an Kindern und Müttern wird ignoriert oder bagatellisiert, selbst wenn pädophile Neigungen im Spiel sind oder Kinderärzte vor einem sexuellen Missbrauch warnen.
Kinderrechtsexperten wie Prof. Ludwig Salgo fordern schon seit Jahren mehr quantitative Forschung und bessere Qualifikation aller Verfahrensbeteiligten, damit auch im Familienrecht weniger nach Ideologie sondern mehr nach Datenlage entschieden werden könne.Der Autor der Studie dringt zudem darauf, dass seine Erkenntnisse bei der geplanten großen Familienrechtsreform der Ampelkoalition Berücksichtigung finden müssen.