ISUV zum Elternunterhalt: Angemessene und gerechte Regelung

09/2019

Die Großmutter schenkt der Enkelin eine USA-Reise zum Abitur. Zwei Jahre später wird die Oma gebrechlich, muss ins Pflegeheim, die Rente reicht nicht. Der Träger des Pflegeheims wendet sich an das zuständige Sozialamt, das sich wiederum an die Kinder wendet. Zuerst wird nach vorhandenen Guthaben und jeglichem verwertbaren Vermögen gesucht, das verpflegt werden kann. Und so entdeckte man das Sparbuch und eine Abhebung von 5.200 EURO für die zwei Jahre zurückliegende USA-Reise. Die Eltern wurden aufgefordert das Geschenk rückgängig zu machen, sprich die 5.200 EURO dem Sozialamt zu überweisen. Mittels Rechtsanwalt wurde diese unwürdige Forderung abgewehrt. Solche Forderungen wird es künftig nicht mehr geben. Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen entlastet werden. Das Bundeskabinett hat dazu das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ im Kabinett verabschiedet. Danach werden die erwachsenen Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 EURO brutto für Elternunterhalt herangezogen.

„Dies ist eine gute und in die Zukunft weisende Entscheidung. Wir hatten zwar seit über 12 Jahren die völlige Abschaffung des Elternunterhalts gefordert, weil es ungerecht ist, wenn eine Generation doppelt Unterhalt zahlen muss – für die eigenen Kinder und für die Eltern. Wir können aber mit diesem Kompromiss leben. Erfreulich, dass das Gesetz jetzt schnell auf den Weg gebracht wurde und auch Eltern miteinbezogen sind, die ein behindertes Kind pflegen“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

Der Trend, dass sich die Sozialämter an den Kindern schadlos halten wollen, wenn die Eltern oder ein Elternteil zum Pflegefall werden, nahm seit Jahren ständig zu und würde in den nächsten Jahren stark zunehmen. Ein Blick in die Statistik bestätigt das. Im Jahr 2010 waren 4 Millionen Menschen über 80 Jahre, im Jahre 2040 werden es 8,6 Millionen sein. Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Pflegebedürftigkeit zu, somit auch die Fälle von Elternunterhalt.

Pflegefälle werden vermehrt auftreten, da die Menschen immer älter werden. Elternunterhalt betrifft insbesondere die „Sandwichgeneration“, die heute 40- bis 60-Jährigen. Sie zahlen Unterhalt für die Kinder, leisten hohe Sozialbeiträge, müssen Eigenvorsorge treffen und sollen dann auch für ihre Eltern aufkommen. „Bisher fehlten klare gesetzliche Vorgaben, daher war der Rückgriff auf die Kinder oft ungerecht und wenig transparent. Mitglieder klagten, dass Sozialämter und Gerichte unterschiedlich entscheiden. Es gab schon die Tendenz das Schonvermögen zu beschneiden. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist die Unsicherheit weg“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Im Übrigen hebt Linsler hervor: „Es macht wenig Sinn, wenn die Kinder die eigene Altersvorsorge für die Eltern einsetzen müssen und dann wiederum im Alter zum Sozialfall werden. Es darf nicht so sein, dass das Erbe verpflegt wird, wenn das weg ist, hält man die Hand bei den Kindern auf. Das wollen die Eltern in der Regel nicht. Die Selbstbestimmung über das eigene Leben muss gerade im Alter gestärkt und erleichtert werden.“

Quelle: Pressemeldung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) vom 14.8.2019