Istanbul-Konvention tritt in der EU in Kraft – ein klares Nein zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
10/2023
Die EU hat nach langjährigem Ringen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Juni 2023 ratifiziert. Sie ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. „Dies ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Signal. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die alle EU-Mitgliedstaaten mit Priorität bekämpfen müssen.“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). EU-weit hat seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. Jede zwanzigste Frau wurde vergewaltigt, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau hat eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren. Die Istanbul-Konvention bietet der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren.
„Das klare Bekenntnis der EU ist nach dem Backlash der vergangenen Jahre dringend notwendig. Kein EU-Mitgliedsstaat darf den individuellen Schutz von Frauen und LGBTQIA* unter dem Deckmantel des Familienschutzes unterwandern.“, betont die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiert und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden. Auch für die EU darf es nicht der letzte Schritt bleiben. Weitere Initiativen sind unerlässlich für einen einheitlichen EU-weiten Mindestschutz vor den schwersten sowie vor neueren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie der digitalen Gewalt gegen Frauen. Der djb unterstützt daher auch die derzeitige Arbeit an der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. (Quelle: PM DJB vom 4.10.2023)
Anmerkung Landesfamilienrat: In Deutschland ist die IK ja bereits seit 2018 ratifiziert. Allerdings gibt es bei der familienrechtlichen Umsetzung immer wieder gravierende Probleme. So etwa beim Umgangsrecht für gewalttätige Elternteile, wenn z.B. häusliche Gewalt (gegen die Mutter) als Partnerschaftskonflikt betrachtet und vom Kind abgegrenzt wird. In der Anlage finden Sie dazu eine eindrucksvolle Zusammenstellung aus der polizeilichen Praxis.
Umsetzungsmangel im FAmRechts-Verfahren 2023. Becker / Zelck