Interministerielle Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung wird eingerichtet

03/2022

Die Bundesregierung startet mit der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) die Neuausrichtung der Familienförderung. Am Dienstag, den 29. März, findet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dazu die konstituierende Sitzung der IMA statt.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der offenen und verdeckten Armut holen. Je sicherer die finanzielle Situation von Familien ist, desto sorgenfreier können Kinder aufwachsen. Die Kindergrundsicherung soll möglichst ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihre Chancen grundlegend verbessern.
Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind. Das ist ein komplexes Vorhaben. Unter anderem müssen wir Schnittstellen zu anderen Leistungen wie dem neuen Bürgergeld oder dem BAföG so gestalten, dass die Leistungen gut ineinandergreifen. Mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung schaffen wir ein Instrument, dass es uns ermöglicht, dieses ambitionierte Vorhaben gemeinsam in der Ampelkoalition umzusetzen. Mein Ministerium wird darüber hinaus die Verbände und die Zivilgesellschaft in einem begleitenden Austausch in die Entwicklung der Kindergrundsicherung einbeziehen.“

Sechs Ministerien arbeiten zusammen. In der IMA wirken das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Federführung des BMFSFJ mit. Zum Auftakttreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs Bundesministerien wird der Fokus auch auf den hohen Stellenwert der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen gerichtet. Ziel der ersten ressortübergreifenden Sitzung ist eine gemeinsame Auftakterklärung.

Bündelung familienpolitischer Leistungen. Für die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Unterstützung für Kinder neugestaltet werden. In der Kindergrundsicherung sollen

• das Kindergeld für alle Familien,
• Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Kinder,
• Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie
• der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen

in einer Leistung gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Geplant ist, dass die IMA Kindergrundsicherung bis Ende 2023 in 5 thematischen Arbeitsgruppen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Auf dem Weg dorthin sind Beteiligungen und Austausch mit Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen geplant.