Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz von der Nähe in die Ferne
11/2024
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat am 16.09.2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) veröffentlicht, der der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Er soll zur Inklusion der Kinder mit einer geistigen und körperlichen Behinderung in das SGB VIII führen. Viele Verbände haben Stellungnahmen zum Referentenentwurf erstellt. Stellvertretend ist hier die Stellungnahme des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge genannt. Für den 6. November 2024 war der Kabinettsentwurf angekündigt. Er wurde nicht veröffentlicht.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und stellvertretende Vorsitzende der
Sachverständigenkommission des 17. Kinder- und Jugendberichtes, Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des 17. Kinder- und Jugendberichtes und
Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums appellieren in einem offenen Brief an den Bundeskanzler und die demokratischen Parteien im Bundestag dass die Kinder- und jugendpolitische Vorhaben, die schon weit fortgeschritten sind, jetzt zu Ende gebracht werden.
Referentenentwurf für ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz