Inklusive Bildung: Bundesländer verstoßen gegen UN-Konvention
09/2021
Eine Reihe von Bundesländern verletzt die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems. Während Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Inklusion in den Schulen deutlich vorangekommen sind, findet diese in den meisten anderen Bundesländern nur unzureichend statt.
Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sind weitgehend untätig geblieben oder verzeichnen seit Geltung der UN-Konvention 2009 sogar Rückschritte. Zu diesem Ergebnis gelangen Sebastian Steinmetz, Michael Wrase, Marcel Helbig und Ina Döttinger in einer am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) entstandenen Studie. Sie ist im Nomos-Verlag erschienen. Für ihre Studie wertete das Forschungsteam relevante Vorschriften und Umsetzungsmaßnahmen sowie verfügbare Daten über den gemeinsamen Unterricht in den Bundesländern aus. Aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention leiten sie vier zentrale Anforderungen ab, die für die Erfüllung des Rechts auf inklusive Bildung gegeben sein müssen und untersuchen deren Umsetzung in den 16 Bundesländern.
Dazu gehören zentral die Verfügbarkeit inklusiver Bildung, der diskriminierungsfreie Zugang zu inklusiven Schulen, die Angemessenheit des Schulangebots und die Anpassungsfähigkeit des Schulsystems. Solange die Politik nicht die notwendigen Voraussetzungen an den Schulen schafft, kann Inklusion nicht gelingen“, resümiert Studienautor Sebastian Steinmetz. „Das Versäumnis liegt bei der Politik und kann nicht am emeinsamen Unterricht festgemacht werden, der in vielen anderen Staaten ja schon heute die Regel ist.“