Informationen zum Schwangerschaftsabbruch – Reaktion von pro familia und Parität BW

03/2018

Am 22.Februar hat der Bundestag in erster Lesung über drei Gesetzesentwürfe zur Änderung bzw. Streichung des § 219 a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) beraten. Gemeinsam mit dem Paritätischen fordert pro familia Baden-Württemberg die Streichung des Paragrafen, s. Anlage. Hintergrund ist der Fall einer Ärztin, deren Informationsangebot auf ihrer Homepage zum Schwangerschaftsabbruch als „Werbung“ i.S.d. StGB gewertet werden. Während sich die SPD zunächst für die Streichung des (Anmerkung: überkommenen) Pragrafen eingesetzt hat, will der Koalitionspartner CDU/CSU daran festhalten.


Gemeinsame Pressemitteilung 21.02.2018