Inflation, Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 Euro jetzt!

01/2022

Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind um 0,76 % (bzw. 3 und sogar nur 2 EURO gestiegen). Die Inflationsrate bzw. „Teuerungsrate“ ist in Deutschland derzeit auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Dezember 2021 lag sie bei 5,3 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020. Eine höhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit damals 5,8 Prozent, erklärte das Bundesamt für Statistik am 6.1.2022.  PM Destatis: s.u.

Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt erst recht unzureichend. Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Ganz zu schweigen von coronabedingten Mehrkosten, bis hin zu den Kosten für FFP2-Masken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall einer solchen Situation vorgegeben: Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben. Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze hervorragend ausgearbeitet.

Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 Euro geben muss. Die Ampel wird sich daran messen lassen müssen, ob ihr weiterhin die Lebenssituation von Millionen Menschen egal ist und sie deren Würde durch Ignoranz und trotz der Vorgaben des BVerfG mit Füßen tritt oder ob sie jetzt etwas tut.

Dazu auch  die Forderung von Tacheles: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft:

Quelle: Thomé Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022


PM Destatis vom 6.1.2022

Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze

Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft