Im Bundestag: Gesundheit von Trennungskindern

06/2018

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung strebt an, bei der Regelung des Umgangs- und Unterhaltsrechts stärker zu berücksichtigen, dass Eltern nach Trennung und Scheidung zumeist beide für ihr Kind Verantwortung übernehmen wollen. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/2327) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2052) mit Verweis auf den Koalitionsvertrag. Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung nach Zahlen zu Trennungen und Scheidungen sowie nach möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von unterschiedlichen Betreuungsmodellen bei minderjährigen Kindern aus Trennungsfamilien gefragt.

In der Antwort wird auf die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen einschlägigen Statistiken verwiesen. Danach gab es 2016 (letztes Jahr, für das Daten vorliegen) 81.936 geschiedene Ehen mit Kindern. Betroffen gewesen seien 131.955 Kinder.

Zahlen, differenziert nach Trennungen von verpartnerten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, sowie Paaren in eheähnlichen Lebensgemeinschaften und unverheirateten Eltern, enthalte die Statistik nicht. Die Bundesregierung habe keine Kenntnis darüber, bei wie vielen Verfahren vor Familiengerichten betroffene Kinder aufgrund von physischen/und oder psychischen Beschwerden in ärztlicher beziehungsweise psychologischer Behandlung sind oder waren. Dies könne daher nicht nach Residenzmodell und Wechselmodell aufgeschlüsselt werden. Beim familienrechtlichen Wechselmodell werden die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut. Beim Residenzmodell leben die Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil.


Drucksache 19/2327

Drucksache 19/2052