Im Bundestag: Fristverlängerung für Kita-Ausbau

03/2020

Die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln durch die Länder zum Ausbau der Kindertagsbetreuung soll bis Ende 2020 verlängert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (19/17293) vor. Ursprünglich wäre die Frist Ende 2019 ausgelaufen und die bis dahin nicht bewilligten Gelder an jene Länder umverteilt worden, die die bereitgestellten Mittel bereits zu 100 Prozent bewilligt haben. Ebenfalls um ein Jahr verlängert werden soll durch die Gesetzesänderung die Frist für die Auflösung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“. Das Sondervermögen soll nun erst Ende 2025 aufgelöst werden. Die Bundesregierung folgt mit ihrer Gesetzesinitiative einem Umlaufbeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, die um eine Fristverlängerung um mindestens ein Jahr gebeten hat. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte darauf verwiesen, dass Städte, Gemeinden und Jugendämter vor großen Herausforderungen in der Umsetzung des Investitionsprogramms stünden. Aktuell zeichne sich unter anderem vermehrt die Notwendigkeit zu aufwendigen Neubaulösungen zur Deckung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Kita-Plätzen ab. Vor allem in Ballungsräumen bestehe die Schwierigkeit, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu finden. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Ausschreibungsverfahren, hinzu kämen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und im Handwerk.