iaf: Neue Regelung für den Familiennachzug tritt in Kraft

08/2018

Am 1. August tritt die neue Regelung für den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte in Kraft. Das bedeutet, dass maximal 1.000 Familienangehörige pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. Wir (der Verband binationaler Partnerschaften) lehnen diese Begrenzung ab, weil sie familienfeindlich und integrationshemmend ist. Wieso wir diese Kontingentierung ablehnen, haben wir im April 2018 in einem Offenen Brief deutlich gemacht.

Was wir grundsätzlich zum Familiennachzug denken, finden Sie in unserem Paper zum Familiennachzug.


iaf: Offener Brief 05.04.2018

iaf: Statement Familiennachzug