IAB-Stellungnahme: Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung

11/2023

Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2023/2024 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Reform zum Bürgergeld, zum Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung, zur Anhebung der Einkommensgrenze für Midijobs sowie zur Einführung der Grundrente gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2023 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst.

Interessant ist die Antwort auf die Frage (ab S. 10) , wie der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Hinblick auf besseren Leistungszugang zu bewerten sei – erreicht er die Betroffenen, ist mit Effekten auf das Arbeitsangebot zu rechnen, bestehen potenzielle Schwierigkeiten durch die Reform? Dazu ist u.a. zu lesen: „Inwieweit die Kindergrundsicherung tatsächlich zu einer höheren Inanspruchnahme von Leistungen als beim Bürgergeld oder dem Kinderzuschlag führen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden und wird sich empirisch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2025 beziehungsweise im Verlauf der Implementation zeigen. Offen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt, ob sich einzelne Ausgestaltungselemente und ihre Umsetzung möglicherweise auch ungünstig auf die Inanspruchnahme von Leistungen auswirken.“

Anmerkung: Angesichts des hohen (Verwaltungs)Aufwands, der mit der Einführung der Kindergrundsicherung verbunden sein wird und dem Wissen, dass damit ohnehin wenig substantielle Verbesserung verbunden ist, ist es diese Einschätzung der Arbeitsverwaltungs-Forschung nicht besonders ermutigend.


Zur IAB-Stellungnahme 8/2023