Häusliche Pflege: Unterstützungsangebote für Angehörige

05/2019

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Mit solchen Angeboten sollen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in der häuslichen Pflege unterstützt und entlastet werden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Pflegebedürftige haben (auf der Grundlage der Pflegeversicherung) Anspruch auf einen Entlastungsbetrag bis zu 125,00 Euro monatlich. Die Angebote benötigen dazu eine Anerkennung durch die von der Landesregierung ernannte zuständige Behörde. Näheres ist der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017 zu entnehmen. Beratung gibt es auch über die Usta-Fachstelle bei der Alzheimer Gesellschaft BW.

Anmerkung: Wesentliches Element ist hier das Engagement qualifizierter Ehrenamtlicher unter der Anleitung einer Fachkraft. Wie es durch diese gut gemeinte Verbesserung auch zu Rückschlägen und Problemen kommen kann, lesen Sie im nächsten Beitrag.


Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg

Flyer Fachstelle Unterstützungsangebote