Grundsicherung erhöhen statt Existenzminimum kürzen – Diakonie Württemberg lehnt Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher ab

11/2019

as Bundesverfassungsgericht verkündet morgen, 5. November, das Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zu Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher. Die Diakonie Württemberg lehnt diese Sanktionen ab und fordert stattdessen eine Erhöhung der Grundsicherung sowie Beratung, Förderung und Ermutigung der Betroffenen.

Wenn das Geld für Lebensmittel, Strom- und Mietzahlungen ausfällt, sind oft ganze Familien von den Auswirkungen der Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher betroffen. „Bezieher von Hartz-IV leben bereits am Existenzminimum. Durch die Sanktionen wird die Lage für sie und ihre Angehörigen noch verschärft. Eine Kürzung des Existenzminimums widerspricht unserem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und dem Recht auf ein menschenwürdiges Leben“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Die Mitwirkungspflicht ist gesetzlich geregelt. das ist auch gut so. Dies über Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher, die den Auflagen des Jobcenters nicht nachkommen, zu regeln, sei zudem nicht rechtmäßig. Erst nach mühsamen, oft monatelangen Widerspruchsverfahren werde dies in vielen Fällen als Fehler vom Jobcenter anerkannt. Die Nachzahlungen kämen für einige der Betroffenen dann bereits zu spät – die Wohnung ist bereits gekündigt, der Strom abgestellt.


Diakonie Deutschland Pressemitteilung 04.11.2019