Gewalthilfegesetz beschlossen

02/2025

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz gewährt von Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz. Dafür sollen Angebote des Hilfesystems ausgebaut werden z.B. die Zahl der Frauenhausplätze oder Beratungsstellen.

Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit soll ab 2030 gelten. Damit haben die Länder ausreichend Zeit, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der Bund will sich durch Verzicht auf ihm zustehende Steuereinnahmen zu Gunsten der Länder an der Finanzierung beteiligen.


Link zum Gesetzentwurf