Gesellschaftsreport: Armut als Ernährungsrisiko in Baden-Württemberg
09/2023
Materielle Ernährungsarmut liegt vor, wenn Menschen ihren Nahrungsmittelbedarf quantitativ nicht decken können und/oder die verfügbaren Lebensmittel ernährungsphysiologischen und hygienischen Standards nicht entsprechen. 2021 konnte sich ein Zehntel der Bevölkerung in Baden-Württemberg (10,1 %) und in Deutschland (10,5 %) nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch oder eine hochwertige vegetarische Mahlzeit leisten. Armutsgefährdete Personen sind überdurchschnittlich (Baden-Württemberg: 25,4 %, Deutschland: 22,5 %), aber nicht automatisch, ernährungsarm.
Der Report macht deutlich, dass es auch in einem vergleichsweise wohlhabenden Land wie Baden-Württemberg Ernährungsarmut gibt und zeigt Handlungsansätze zur Prävention und Bekämpfung von Ernährungsarmut auf. Dazu gehören die Berücksichtigung der Kosten einer gesundheitsfördernden Ernährung bei einer Anpassung des Regelsatzes des Bürgergeldes innerhalb der Systematik der Ermittlung des Regelbedarfs über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), präventive Angebote (bspw. Eltern- und Familienbildung, Information von Fachkräften) oder zielgruppenspezifischen Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen (bspw. kostenfreie Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen).
Lösungsansätze sollten auch die sozialen Folgen von Ernährungsarmut adressieren und soziale Ausgrenzung bspw. durch subventionierte und/oder gemeinschaftsfördernde gemeinsame Mahlzeiten verringern. Zudem sollte der Zugang zu kostenlosen oder reduzierten Essensangeboten nicht stigmatisierend sein.
Armut als Ernährungsrisiko in BW - Gesellschaftsreport 2023-1