Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gefordert

09/2019

Aus Anlass der aktuellen Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag fordert das Bündnis Istanbul-Konvention ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Denn bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den verschiedenen zuständigen Ministerien ist unzureichend.

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht – leider immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Rechte von Migrant*innen.


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