Geordnete Rückkehr? Es ist ein „Menschen-ohne-Rechte-Gesetz“

05/2019

Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist ein Tiefpunkt für unseren Rechtsstaat. Der Gesetzesentwurf entrechtet Betroffene quasi komplett. Begründet wird es mit dem Bild der Notlage, die es nicht gibt. Ein Gastbeitrag von Filiz Polat MdB

Am Mittwoch (17. April) berät das Kabinett das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Dieser Gesetzentwurf wird in der aktuellen Form ein Katalog an Inhumanität und Entrechtung. Er enthält unverhältnismäßige gesetzliche Verschärfungen, die gegen unsere Grundrechte und gegen Europarecht verstoßen. Die Verfassungskonformität weiter Teile dieses Gesetzentwurfs ist fraglich. Es scheint fast so, als wolle Bundesinnenminister Seehofer auf Biegen und Brechen austesten, wie weit er den Rechtsstaat beugen kann und ignoriert dabei selbst das Nein der CDU-, SPD und Grünen-Landesjustizminister. Das ist ein Tiefpunkt für unseren Rechtsstaat. Auch das bisherige Verfahren selbst ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, die anstehenden umfangreichen und besonders grundrechtsrelevanten Gesetzesänderungen mit ihren zahlreichen Wechselwirkungen in einem derart beschleunigten Verfahren durchzuführen, als befände sich Deutschland im Notstandsmodus. Dass die Bundesregierung das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ jetzt auch noch mit Leistungskürzungen des Asylbewerberleistungsgesetzes überfrachtet, nur um für diese Verschärfungen die Zustimmungspflicht der Bundesländer zu umgehen, ist beschämend. Parallel liegt ein zustimmungspflichtiger Gesetzentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz vor, es wäre also ein Leichtes, alle Änderungen, die das AsylbLG betreffen, zusammenzufassen. Das entstandene Chaos durch die vielen Gesetzesentwürfe ist verantwortungslos. Die SPD darf sich nicht weiter auf dieses Geschachere einlassen.


Gastbeitrag von Filiz Polat auf MiGAZIN