Ganz(tag) schön teuer?!

10/2021

Wuppertaler Wirtschaftswissenschaftler*innen berechnen die Kosten für Ganztagsbetreuung. Um Teilhabe und individuelle Förderung zu erhöhen und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wird ab 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gesetzlich verankert.

Das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 mindestens acht Stunden am Tag an fünf Tagen die Woche beschult und betreut werden. Zudem soll die Betreuung auch einen großen Anteil der Ferienzeit abdecken. Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird für Bundesländer, Schulträger und Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Wie hoch diese ausfallen werden, ermittelt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) an der Bergischen Universität.

Die Länder und Kommunen werden zwar finanziell durch den Bund unterstützt: Bis zu 3,5 Mrd. Euro fließen an Finanzhilfen für Investitionen und ab 2030 stehen jährlich 1,3 Mrd. Euro für Betriebskosten bereit. „Diese 1,3 Mrd. Euro müssen dann aber auch auf 16 Bundesländer und die dazugehörigen Kommunen verteilt werden“, sagt Prof. Dr. Kerstin Schneider, Vorstandsvorsitzende des WIB. Dass diese Finanzhilfe nicht reichen wird, ist bereits heute klar. „Wenn man die Berechnungen der Bundesregierung zugrunde legt, müssten die Länder und Kommunen bis zu 2.750 Euro pro Platz zusätzlich finanzieren.“ Doch auch das sei nur die halbe Wahrheit. „Bei den Zahlen handelt es sich um Bundesdurchschnitte und weitere Kosten, wie z. B. die der Essensversorgung der Schüler*innen, bleiben in den Abschätzungen vollkommen außen vor“ ergänzt Projektleiterin Dr. Anna Makles.

Auch muss berücksichtigt werden, dass manche Länder und Kommunen in Sachen Ganztag schon sehr gut aufgestellt sind, andere haben hingegen noch viel zu tun, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. „Es gibt Kommunen, deren Ganztagsbetreuung schon heute über den Standard im Rechtsanspruch hinausgeht“, fügt Projektmitarbeiter Kevin Zuchanek hinzu. „Diese werden wohl kaum ihre bestehenden Betreuungsangebote auf den Rechtsanspruch ‚herunterfahren‘, um Kosten zu sparen.“


Ganzen Artikel bei "bildungsklick" 01.10.2021