Bleibt mir ab 2024 durch den höheren Kinderfreibetrag mehr übrig? Das hängt von Ihrem Einkommen ab: Im Gegensatz zum Kindergeld erhalten Familien den Kinderfreibetrag nicht als monatliche Zahlung, sondern als jährlichen Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Weil höhere Einkommen höhere Steuersätze zahlen, lohnte sich der Freibetrag bislang eher für Gutverdiener. Derzeit erhalten Familien pro Kind 3000 Euro jährlich. Pro Kind erhielten Familien einen Freibetrag von 8952 Euro. Dieser rechnete sich erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 33 Prozent. Ab diesem Wert entsprechen 8952 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen rund 3000 Euro. So hohe Steuern zahlt nur, wer überdurchschnittlich verdient. Die 8952 Euro Steuerersparnis je Kind bestehen derzeit aus einem Kinderfreibetrag von 6024 Euro und einem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 Euro. Ab 2024 erhöht die Bundesregierung den Kinderfreibetrag von 6024 auf 6612 Euro. Pro Kind erhalten Eltern also insgesamt 9540 Euro Steuernachlass. Das Kindergeld bleibt bei 250 Euro monatlich (3000 Euro jährlich). Dadurch rechnet sich der Freibetrag für deutlich mehr Familien. Familien, die vom Kindergeld in den Kinderfreibetrag rutschen, bleibt mehr Netto vom Brutto. Familien, die ohnehin schon den Freibetrag beziehen, bleibt durch die Erhöhung ebenfalls mehr.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag? Der Kinderfreibetrag lohnt sich im Jahr 2023 ab einem Einkommen von um 80.000 Euro. Ab 2024 sinkt die Grenze. Dieser Wert ist wichtig, weil er nahe am deutschen Durchschnittseinkommen liegt. Dieses beträgt derzeit 39.000 Euro jährlich. Eine Familie aus zwei Durchschnittsverdienern verdient 78.000 Euro. 2024 steigen viele Gehälter deutlich. Dadurch rutschen viele Familien in die Region von 80.000 bis 82.000 Euro, ab der sich der Kinderfreibetrag mehr lohnt als das Kindergeld. Welche Familien das genau sind, hängt davon ab, wie viel sie von der Steuer absetzen: Setzen sie viel ab, senken sie ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch lohnt sich der Kinderfreibetrag erst ab einem höheren Einkommen. Wer wenig absetzt, profitiert schon mit niedrigerem Verdienst.
Wie viel mehr Netto bringt mir der Kinderfreibetrag? Das hängt davon ab, wie viel sich bei Ihnen zum Jahr 2024 ändert. Wer gerade so über die Grenze rutscht, ab der sich der Freibetrag rechnet, behält wohl weniger als 100 Euro mehr. Wer gleichzeitig aber deutlich mehr verdient – bei Tarifabschlüssen von zehn Prozent Lohnsteigerung und mehr keine Seltenheit – spart eher Hunderte Euro. Der Rest liegt zwischen diesen Grenzen.
Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag? Gar nicht. Das Finanzamt berechnet ihn automatisch in Ihrer Steuererklärung mit ein. Wichtig dafür: Unbedingt die Anlage Kind ausfüllen. Das Finanzamt berechnet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob sich der Kinderfreibetrag für Sie mehr lohnt als das Kindergeld. Tut es das, gewährt das Amt automatisch die zusätzliche Entlastung. Erhaltenes Kindergeld verrechnet es. Auch Steuersoftware und Steuerberater kalkulieren die für Sie günstigste Variante. Wichtig: Das Finanzamt berechnet Ihre Kindergeldansprüche, nicht das erhaltene Kindergeld. Sozialverbände raten daher einheitlich, keinesfalls das Kindergeld abzubestellen. Sonst verlieren Sie womöglich Geld oder müssen lange nachverhandeln.
Erhalten Geschiedene und Alleinerziehende den Kinderfreibetrag? Ja. Das Finanzamt berechnet Eltern jeweils 0,5 Kinderfreibeträge pro Kind. Bei zwei Kindern erhält jeder Elternteil also einen Freibetrag. Ist ein Partner gestorben, ins Ausland verzogen oder unbekannt, erhält der oder die Alleinerziehende den gesamten Freibetrag. Gleiches gilt, falls ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 Prozent nachkommt.
Wer erhält den Kinderfreibetrag? Das Finanzamt berücksichtigt für den Freibetrag generell Kinder bis einschließlich 18 Jahre. Außerdem berücksichtigt es folgende Kinder:
- Bis einschließlich 21. Lebensjahr: in Deutschlands als Arbeit suchend gemeldet.
- Bis einschließlich 25. Lebensjahr: Kinder in Ausbildung oder Studium sowie in Übergangszeit (höchstens vier Monate) zwischen zwei Ausbildungen oder im Freiwilligen Sozialen Jahr und ähnlichen Angeboten. Außerdem Kinder, die mangels Ausbildungsplatz keine Ausbildung antreten oder diese nicht fortsetzen können.
- Generell: Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Die Ampel erhöht ab 2024 den Kinderfreibetrag. Diese Kindergeld-Alternative lohnte sich bisher eher für Reiche. Jetzt sollte jeder genau nachrechnen, ob er zu den Gewinnern gehört. Alle Fragen und Antworten. Eltern beziehen entweder Kindergeld oder erhalten den Kinderfreibetrag. Beides zusammen geht nicht. Bislang lohnte sich für Durchschnittsverdiener eindeutig das Kindergeld.
Bleibt mir ab 2024 durch den höheren Kinderfreibetrag mehr übrig? Das hängt von Ihrem Einkommen ab: Im Gegensatz zum Kindergeld erhalten Familien den Kinderfreibetrag nicht als monatliche Zahlung, sondern als jährlichen Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Weil höhere Einkommen höhere Steuersätze zahlen, lohnte sich der Freibetrag bislang eher für Gutverdiener. Derzeit erhalten Familien pro Kind 3000 Euro jährlich. Pro Kind erhielten Familien einen Freibetrag von 8952 Euro. Dieser rechnete sich erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 33 Prozent. Ab diesem Wert entsprechen 8952 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen rund 3000 Euro. So hohe Steuern zahlt nur, wer überdurchschnittlich verdient. Die 8952 Euro Steuerersparnis je Kind bestehen derzeit aus einem Kinderfreibetrag von 6024 Euro und einem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 Euro. Ab 2024 erhöht die Bundesregierung den Kinderfreibetrag von 6024 auf 6612 Euro. Pro Kind erhalten Eltern also insgesamt 9540 Euro Steuernachlass. Das Kindergeld bleibt bei 250 Euro monatlich (3000 Euro jährlich). Dadurch rechnet sich der Freibetrag für deutlich mehr Familien. Familien, die vom Kindergeld in den Kinderfreibetrag rutschen, bleibt mehr Netto vom Brutto. Familien, die ohnehin schon den Freibetrag beziehen, bleibt durch die Erhöhung ebenfalls mehr.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag? Der Kinderfreibetrag lohnt sich im Jahr 2023 ab einem Einkommen von um 80.000 Euro. Ab 2024 sinkt die Grenze. Dieser Wert ist wichtig, weil er nahe am deutschen Durchschnittseinkommen liegt. Dieses beträgt derzeit 39.000 Euro jährlich. Eine Familie aus zwei Durchschnittsverdienern verdient 78.000 Euro. 2024 steigen viele Gehälter deutlich. Dadurch rutschen viele Familien in die Region von 80.000 bis 82.000 Euro, ab der sich der Kinderfreibetrag mehr lohnt als das Kindergeld. Welche Familien das genau sind, hängt davon ab, wie viel sie von der Steuer absetzen: Setzen sie viel ab, senken sie ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch lohnt sich der Kinderfreibetrag erst ab einem höheren Einkommen. Wer wenig absetzt, profitiert schon mit niedrigerem Verdienst.
Wie viel mehr Netto bringt mir der Kinderfreibetrag? Das hängt davon ab, wie viel sich bei Ihnen zum Jahr 2024 ändert. Wer gerade so über die Grenze rutscht, ab der sich der Freibetrag rechnet, behält wohl weniger als 100 Euro mehr. Wer gleichzeitig aber deutlich mehr verdient – bei Tarifabschlüssen von zehn Prozent Lohnsteigerung und mehr keine Seltenheit – spart eher Hunderte Euro. Der Rest liegt zwischen diesen Grenzen.
Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag? Gar nicht. Das Finanzamt berechnet ihn automatisch in Ihrer Steuererklärung mit ein. Wichtig dafür: Unbedingt die Anlage Kind ausfüllen. Das Finanzamt berechnet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob sich der Kinderfreibetrag für Sie mehr lohnt als das Kindergeld. Tut es das, gewährt das Amt automatisch die zusätzliche Entlastung. Erhaltenes Kindergeld verrechnet es. Auch Steuersoftware und Steuerberater kalkulieren die für Sie günstigste Variante. Wichtig: Das Finanzamt berechnet Ihre Kindergeldansprüche, nicht das erhaltene Kindergeld. Sozialverbände raten daher einheitlich, keinesfalls das Kindergeld abzubestellen. Sonst verlieren Sie womöglich Geld oder müssen lange nachverhandeln.
Erhalten Geschiedene und Alleinerziehende den Kinderfreibetrag? Ja. Das Finanzamt berechnet Eltern jeweils 0,5 Kinderfreibeträge pro Kind. Bei zwei Kindern erhält jeder Elternteil also einen Freibetrag. Ist ein Partner gestorben, ins Ausland verzogen oder unbekannt, erhält der oder die Alleinerziehende den gesamten Freibetrag. Gleiches gilt, falls ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 Prozent nachkommt.
Wer erhält den Kinderfreibetrag? Das Finanzamt berücksichtigt für den Freibetrag generell Kinder bis einschließlich 18 Jahre. Außerdem berücksichtigt es folgende Kinder: