Frauenwahlrecht: Nicht weitere 200 Jahre warten!
03/2019
2019 ist am Internationalen Frauentag manches anders als sonst. Denn diesmal gibt es mehr als warme Worte. Einige Bundesländer wollen Fakten schaffen, mit der Änderung des Wahlrechts etwa oder einer neuen Feiertagsordnung. Wenig erstaunlich: Baden-Württemberg ist nicht darunter.
„Andere sind einfach mutiger“, sagt Ex-Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). In der vergangenen Legislaturperiode hat seine Partei gemeinsam mit den Grünen die Chance auf Reformen verstreichen lassen. Der Südwesten hätte, was über der Debatte zur Landtagswahlrechtsreform am Ende fast unterging, ohne Verfassungsänderung das Kommunalwahlrecht ändern und ein sogenanntes Parité-Gesetz samt dem vielbeschworenen Reißverschluss einführen können. Hätte, hat aber nicht. Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass Gutachten gegen Gutachten stand. Von Stickelberger stammt der Satz, dass „wer vorangehen will, Spielräume austesten muss“. Nicht einmal die damalige Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann wollte so etwas, ganz zu schweigen vom Genossen Innenminister Reinhold Gall. Beide Parteien scheuten zurück, wollten partout eine – durchaus mögliche – Niederlage vor Gericht vermeiden, um sich von der Opposition aus CDU und FDP nicht als unfähig kritisieren zu lassen.
Artikel von Johanna Henkel-Waidhofer in der kontextWochenzeitung vom 06.03.2019