Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung

09/2019

Kinder zu haben und eine Familie zu gründen gehört für viele Menschen zu den wesentlichen Lebensinhalten und ist tragende Bedingung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft. Manche Personen sind jedoch für die Gründung einer Familie auf die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin angewiesen. Die Rechtslage ist in Deutschland seit Langem unzureichend: Das Embryonenschutzgesetz stammt von 1990 und erfasst viele neue reproduktionsmedizinische Entwicklungen nicht. In der 2019 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften deswegen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus.

Eine wichtige Frage ist auch die Kostenübernahme für fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen. Dazu: Eine Beschränkung der Finanzierung bei gesetzlich versicherten Paaren auf Ehepaare sowie auf enge Altersgrenzen ist medizinisch und gesellschaftlich kaum zu rechtfertigen. Die nur teilweise Erstattung der erheblichen Kosten der Behandlungen schafft zudem soziale Ungerechtigkeiten.


Digitale Dossier zur Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland“

Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland“