Förderung der Erziehung in der Familie; Diakonie zu § 16 SGB VIII

07/2019

Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind im Bund und in den Ländern oftmals nicht dem Ressort „Kinder- und Jugendhilfe“ zugeordnet, sondern werden in den Ressorts „Familienhilfe“ oder „Familienpolitik“ vertreten. Dies hat zur Folge, dass diese Arbeitsfelder weniger als Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen und berücksichtigt werden. Zudem führt die unzulängliche und nicht verlässliche Finanzierung von Angeboten der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung dazu, dass diese präventiven sozialpädagogischen Angebote des SGB VIII kaum ausgebaut und entwickelt wurden. Angesichts der Herausforderungen, die Familien heute meistern müssen, lauten die Kernfragen: Wie gelingt es Familien, Gemeinsamkeit herzustellen und Verantwortung füreinander zu übernehmen? Auf welche Unterstützungsangebote können Familien zurückgreifen?

Die vorliegende Positionierung der Diakonie Deutschland gemeinsam mit der EAF und anderen stellt das Aufgabenspektrum der familienunterstützenden Leistungen gemäß § 16 SGB VIII der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung und seine rechtliche und finanzielle Verankerung in 6 Punkten dar. Der Status Quo und seine Umsetzung in der Praxis werden fachpolitisch bewertet, um (gesetzgeberische) Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung aufzuzeigen.

Anmerkung: Das ist auch in Baden-Württemberg ein ganz zentrales Ziel der Arbeit des Landesfamilienrates, z.B. beim 3. Kongres Familienbildung am 16. Juli 2019 in Stuttgart.


Positionierung der Diakonie Deutschland gemeinsam mit der EAF und anderen