Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien
11/2024
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“ veröffentlicht.
Die Empfehlungen betonen die Verpflichtung der Kommunen, Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII bereitzustellen und weiterzuentwickeln, da sie Ausdruck der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern sind. Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind essenziell, um Familien in ihrer Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung zu unterstützen. Diese Angebote fördern das soziale Miteinander, stärken Selbsthilfepotenziale und leisten einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Empfehlungen beziehen sich auf den Finanzierungsrahmen sowie auf die strukturierte Planung und die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Sie richten sich insbesondere an politische Entscheidungsträger, um den verbindlichen Charakter der Rechtspflicht aus § 16 SGB VIII zu unterstreichen.
Die Empfehlungen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Empfehlungen "Familienförderung - Kommunale Infrastrukturen für Familien"