Familien- und Sozialminister aus Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz pochen auf schnelle Einführung einer Kindergrundsicherung

12/2018

Gemeinsames Positionspapier am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Münster veröffentlicht. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Höhe der Kindergrundsicherung darf sich nicht am derzeitigen Existenzminimum orientieren / Kein Kind darf von Bildung und Teilhabe ausgeschlossen werden“

Drei Sozial- bzw. Familienministerinnen und –minister aus Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz fordern vom Bund die rasche Einführung einer Kindergrundsicherung. In einer gemeinsamen Erklärung sagten sie am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am Donnerstag (6. Dezember) in Münster: „Kinderarmut muss vermieden werden, eine bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist notwendig, der Abbau bürokratischer Hürden ebenso.“

In Deutschland lebe jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig wiederkehrend in Armut. „Kinder in Armutslagen können nicht ausreichend am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Schon in der Schule haben sie schlechtere Chancen und können sich als Erwachsene nur noch schwer aus der Armut lösen“, heißt es in dem Papier. Unterzeichnet haben es der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sowie seine Kolleginnen Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration in Bremen und Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz. Mit ihrer Forderung gehen sie über einen Beschluss hinaus, den die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) heute in Münster gefasst hat. Darin spricht sich eine Mehrheit der Länder dafür aus, auf der Basis eines Grobkonzepts zügig einen konkreten Vorschlag für eine Kindergrundsicherung zu entwickeln.

Das Grobkonzept sei zwar ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Die bisher vorgelegten Optimierungsansätze reichten jedoch nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, hier müsse der Bund liefern“, heißt es in der Erklärung von Lucha, Stahmann und Spiegel weiter. „Wir fordern und unterstützen die Einführung einer Kindergrundsicherung jetzt. Wir können es uns nicht leisten, noch mehrere Jahre Millionen Kinder von Bildung und Teilhabe auszuschließen. Denn sie sind das zukünftige Kapital unserer Gesellschaft. Wir haben keinerlei Erkenntnisbedarfe, wir haben Handlungsbedarfe.“

Eine Kindergrundsicherung, die die Armut von Kindern wirklich bekämpfe, müsse automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. „Sie muss den Mindestbedarf jedes Kindes in gleichem Maße decken, sich daran orientieren, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen und Teilhabe für alle Kinder garantieren. Die Höhe der Kindergrundsicherung muss über eine Bedarfserhebung ermittelt werden und darf sich nicht am derzeitigen, viel zu geringen, politisch festgelegten Existenzminimum orientieren.“ Die derzeitigen familienpolitischen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II Regelleistungen und pauschale Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes) sollten in eine Kindergrundsicherung integriert werden. „Unser Ziel ist es, alle Kinder und Jugendlichen aus dem SGB II-Leistungsbezug herauszulösen“, so die drei Ressortchefs abschließend.


Gemeinsame Erklärung zum heutigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Münster zur Kindergrundsicherung