Entschädigung für Eltern – Gesetz sieht Ausgleich bei Betreuungsproblemen vor

12/2020

dpa-AFX. BERLIN. Für Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ein Betreuungsproblem bekommen und nicht zur Arbeit können, gibt es Verdienstausfallentschädigung vom Staat. Auf diese geltende Regelung hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) im Fernsehen hingewiesen. Man habe für sie im Infektionsschutzgesetz eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent vorgesehen, wenn sie keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden. „Ich glaube, dass das erst mal eine Möglichkeit ist, die sofort hilft.“

Die Regelung war im Frühjahr beschlossen und im Herbst ergänzt worden. Eltern, die auf der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen. Das gilt für Kinder bis 12 Jahre und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Der Arbeitgeber stellt die Anträge bei der zuständigen Behörde und gibt das Geld als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.

Eltern können zudem Kinderkrankentage nehmen, wegen der Corona-Krise dieses Jahr mehr. Je Elternteil gibt es nun fünfzehn statt zehn Tage je Kind, Alleinerziehende haben dreißig statt zwanzig Tage in diesem Jahr. Im Bund-Länder-Beschluss zu den Schließungen vom Sonntag heißt es: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Die konkrete Ausgestaltung ist noch unklar. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.12.2020)