Energiepreispauschale vor der Pfändung geschützt?

09/2022

Mit der Lohnabrechnung im September 2022 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine Energiepreispauschale von 300,00 Euro brutto ausgezahlt. Diese soll dabei helfen, die gestiegenen Energiekosten ausgleichen zu können. Mit dem Entlastungspaket 3 sollen weitere Gruppen (z.B. Rentnerinnen und Rentner oder Studierende) die Energiepreispauschale erhalten. Für ver- und überschuldete Menschen wird die Auszahlung jedoch problematisch. Denn derzeit ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt, ob die Pauschale pfändbar ist.

Die Schuldnerberatungen haben ihre dringende Bitte um Klärung an die zuständigen Bundesministerien und an zahlreiche Politikerinnen und Politiker gesandt – mit der klaren Einschätzung, dass die Pauschale an die Schuldnerinnen und Schuldner ausgezahlt werden sollte, da nur dies der Intention des Gesetzes entspricht. Sobald sich Änderungen oder Klarstellungen ergeben, werden wir hier darüber informieren. Bis dahin müssen die Gerichte entscheiden, ob die Pauschale gepfändet werden darf. Quelle: BAG Schuldnerberatung.

Anmerkung: Das ist kein Randproblem. Ca 7 Mio. Bundesbürger in 3 Mio. Haushalten sind überschuldet. In 35 Prozent dieser Haushalte leben Kinder! Die Vorstellung, dass gerade in diesen Haushalten die 300 Euro nicht ankommen (aber ganz problemlos dort, wo sie ggf. nicht so gebraucht werden), tut weh…


Seite der BAG-Schuldnerberatung