Empfehlungen zur Reform des Sozialstaats
02/2026
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihren Abschlussbericht mit 26 Empfehlungen vorgelegt, deren Umsetzung auch für Familien weitreichende Bedeutung haben könnten. Der Auftrag an die Kommission bestand darin, Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen zu erarbeiten. Der Fokus lag auf steuerfinanzierten Leistungen. Ein Ziel der Kommission war es Empfehlungen zu formulieren, die durch einen effizienteren Leistungsvollzug zu Kosteneinsparungen führen. Die Empfehlungen sehen unter anderem ein digitales Sozialportal als zentraler One-Stop-Shop für Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen vor, mit unterstützenden Anlaufstellen vor Ort für Bürgerinnen und Bürger, die digitale Angebote nicht eigenständig nutzen können. Empfohlen werden zudem ein gesetzlich verankertes antragsloses Kindergeldverfahren, die Prüfung einer Zentralisierung des Verwaltungsvollzugs beim Elterngeld sowie eine Vereinfachung des Leistungsrechts. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen bürokratieärmer ausgestaltet werden und Altersstufen in verschiedenen Sozialleistungen sollen vereinheitlicht werden.
Den Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform finden Sie hier: