Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts

12/2020

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) legt Empfehlungen für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts vor. In diesen sind Anforderungen an die angekündigte grundlegende Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts formuliert, Reformbedarfe benannt sowie Positionierungen zu einzelnen Vorschlägen aus der aktuellen Diskussion aufgezeigt. Ziel einer entsprechenden Reform sollte es sein, die schwierige Situation von Trennungsfamilien – unabhängig vom konkreten Betruungsmodell – zu verbessern. Dabei müssen zudem den Bedürfnissen von Alleinerziehenden Rechnung getragen werden sowie der Blick auf Reformbedarfe bspw. im Bereich sozialer Elternschaft gelenkt werden.

Von der in Aussicht gestellten Reform erwartet der DV, dass die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen die von den Eltern gewünschte gemeinsam getragene Verantwortung unter Berückscihtigung des Kindeswohls unterstützen und ermöglichen – sowohl während der Partnerschaft als auch nach einer Trennung. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts unzureichende Unterstützungsangebote oder entgegenstehende Sozial- und Steuergesetze sowie hohe gesellschaftliche Herausforderungen nicht ausgleichen kann. Sie haben jeweils erheblichen Einfluss auf Familienrealitäten und stehen mit dem Familienrecht in Wechselwirkung.


DV-Empfehlung_Reform_Sorgerecht