Einkommen: Ab Januar 2023 gibt es mehr Netto vom Brutto

01/2023

Mit Beginn eines neuen Jahres ändern sich traditionell Steuerregeln und Sozialbeiträge. Aufgrund der hohen Inflationsrate fällt der Ausgleich der kalten Progression in Deutschland ab 2023 stärker aus als in den Vorjahren. Auch das Kindergeld wird deutlich erhöht. Allerdings konterkarieren höhere Sozialbeiträge diese Effekte zum Teil.

Zum Jahreswechsel steht ein seit 2016 eingeübtes Prozedere an: Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden um die Inflationsrate verschoben. Dadurch wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Ohne Anpassungen würde sie dazu führen, dass der durchschnittliche Steuersatz steigt, ohne dass das Einkommen real – also gemessen an der Kaufkraft – zugelegt hat. Bei unverändertem Gehalt werden im Januar 2023 weniger Steuern fällig als im Dezember 2022. Da jedoch gleichzeitig die Ausgaben kräftig gestiegen sind, wird das höhere Nettoeinkommen lediglich einen Teil der Teuerung ausgleichen können.

Die Steuerpolitik folgt dabei dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wenn die Leistungsfähigkeit gemessen am Einkommen abnimmt, muss die Steuerlast sinken. Um dies zu erreichen, wird zum Beispiel der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Existenzminimum, im kommenden Jahr von 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird dann erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro einsetzen, im Jahr 2022 waren es noch 58.597 Euro.

Aufgrund der vom Bundesfinanzministerium für 2022 unterstellten Inflationsrate von 7,2 Prozent fallen die Anpassungen stärker aus als in den vergangenen Jahren. Der Grenzwert für die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent bleibt dagegen unverändert bei 277.826 Euro, weil die Bundesregierung eine Steuererhöhung für diese Einkommensklasse für vertretbar hält.

Kindergeld und Kinderfreibetrag werden erhöht. Zudem werden die gesetzlichen Rentenbeiträge vollständig steuerfrei gestellt und der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag erhöht. Grundsätzlich gilt: Das zu versteuernde Einkommen liegt unterhalb des Bruttoeinkommens, da von diesem noch Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten – beispielsweise die Entfernungspauschale oder Arbeitsmittel – abgezogen werden. Bei unverändertem Gehalt werden im Januar 2023 also weniger Steuern fällig als im Dezember 2022. Bei Haushalten mit Kindern fällt die Veränderung deutlich größer aus als bei Singles oder Paaren ohne Nachwuchs. Dies liegt daran, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht werden: Pro Kind und Monat zahlt der Staat im kommenden Jahr 250 Euro und damit 31 Euro mehr als 2022 – das ist die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Kinderfreibetrag, also jener Betrag, um den sich das steuerpflichtige Einkommen pro Kind reduziert, steigt relativ gesehen weniger stark. Deshalb wird es für einige Haushalte mit Kindern vorteilhaft sein, künftig Kindergeld zu beziehen, statt den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen.

Ein Teil aller Steuerentlastungen wird allerdings gleich wieder aufgezehrt, da gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze in der Sozialversicherung steigen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent angehoben. Gleichzeitig steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent, nachdem die Regierung ihn für drei Jahre reduziert hatte, da die Arbeitslosenversicherung hohe Rücklagen aufwies. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die höheren Sozialversicherungen je zur Hälfte.

Sozialbeiträge steigen im Schnitt um 100 Euro. Zudem steht zum Jahreswechsel eine kräftige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen an, nachdem diese zum Jahresbeginn 2022 aufgrund der Corona-Pandemie und der stagnierenden Löhne kaum verändert worden waren. Zum 1. Januar 2023 steigen die Grenzwerte in der gesetzlichen Krankenversicherung um 3,1 Prozent auf 59.850 Euro des Bruttoeinkommens. In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Grenze für die westdeutschen Bundesländer um 3,5 Prozent auf 87.600 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern um 5,2 Prozent auf 85.200 Euro. Für durchschnittlich verdienende Steuerpflichtige bedeuten die Änderungen aufs Jahr gerechnet einen Anstieg der Sozialbeiträge um mehr als 100 Euro.

 


Ganzer Artikel mit Tabellen im IWD vom 19.12.2022