Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

05/2021

Heute (6.5.) hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um eines der Flaggschiff­projekte in der Bildung umzusetzen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztags­betreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schafft perspektivisch dafür Abhilfe. Ab August 2026 (in fünf Jahren!) sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Damit dies Wirklichkeit werden kann, müssen bis 2026 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Mio. € über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Millionen Euro pro Jahr.

Direkt dazu: Der Familienbund der Katholiken fordert die Einbettung der geplanten Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in ein hochwertiges Bildungskonzept. „Betreuung allein ist nicht genug – weder für Eltern noch für Grundschulkinder“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann am Donnerstag in Berlin. Leider sei ein hoher Bildungsanspruch im Regierungsentwurf bislang nicht erkennbar. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 auf den Weg gebracht. Es müsse auch eine schlüssige Antwort darauf geben, wie das dafür nötige qualifizierte Personal gewonnen werden könne, forderte Hoffmann weiter. Zudem müsse der Betreuungsanspruch durch „zeitpolitische Maßnahmen ergänzt werden, damit Eltern und Kinder auch mehr gemeinsame Zeit miteinander haben können“. Dazu gehöre etwa eine befristete Arbeitsreduzierung mit Lohnausgleich.


Mehr dazu in "bildungklick" vom 6.5.2021