Ehe für alle: Regierung prüft Reformbedarf

10/2018

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung prüft derzeit Fragen, die mit steuerlichen und abstammungsrechtlichen Aspekten der Ehe für alle im Zusammenhang stehen. Das geht aus der Antwort (19/4892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4433) hervor, in der die Abgeordneten eine Bilanz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes ziehen und aus ihrer Sicht bestehende Probleme thematisieren. In der Antwort heißt es eingangs, innerhalb der Bundesregierung bestand und besteht keine Absicht, das Gesetz zur Ehe für alle vor das Verfassungsgericht zu bringen und es für verfassungswidrig erklären zu lassen. Zu den steuerlichen Problemen schreibt die Bundesregierung, es werde derzeit geprüft, wie der Interessenlage der Betroffenen Rechnung getragen werden kann. Auch der durch das Eheöffnungsgesetz hervorgerufene abstammungsrechtliche Reformbedarf werde geprüft. Das Justizministerium habe mit den Arbeiten zur Erstellung eines Diskussionsentwurfs begonnen, der auch Regelungsvorschläge betreffend in eine Ehe von zwei lesbischen Frauen hineingeborene Kinder enthalten soll.


Drucksache 19/4892

Drucksache 19/4433