Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts

02/2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt in seinem Eckpunktepapier fest:

Insgesamt trägt das Kindschaftsrecht modernen Familienkonstellationen nur unzureichend Rechnung. Davon betroffen sind insbesondere nichteheliche Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Die Regeln über das Sorge- und Umgangsrecht sowie das Adoptionsrecht sollen so modernisiert werden, dass sie allen in der Gesellschaft gelebten Familienformen hinreichend Rechnung tragen und die Rechtsstellung von Kindern gestärkt wird; die Defizite des geltenden Rechts sollen behoben werden, Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern sollen ausgebaut werden, das Kindschaftsrecht soll dadurch auch weniger streitanfällig werden.

Das BMJ sieht das Eckpunktepapier als Grundlage für die weitere Diskussion in der mit Unterstützung von Wissenschaft und Recht die konkreten Regelungen für einen Gesetzentwurf erarbeitet werden sollen. Es gibt bereits von verschiedenen Verbänden Kritik an den Vorschlägen im Eckpunktepapier. So hat beispielsweise der Bundesverband des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. am 17. Januar eine Pressemitteilung zum Eckpunktepapier veröffentlicht.

 


Eckpunkte Kindschaftsrecht

Eckpunkte Kindschaftsrecht kurz

VAMV Pressemitteilung Eckpunkte Kindschaftsrecht