Eckpunkte zur Kindergrundsicherung veröffentlicht

02/2023

Im Jahr 2025 soll Schluss sein mit dem Kindergeld – und stattdessen die Kindergrundsicherung kommen. Das Bundesfamilienministerium hat jetzt die Eckpunkte veröffentlicht, wie die Grundsicherung konkret aussehen soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die Eckpunkte für die geplante Kindergrundsicherung vorgelegt, die ab 2025 greifen soll. Die Pläne seien zur Abstimmung an weitere Ministerien verschickt worden, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. Zuerst hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet. In dem Papier wird die Kindergrundsicherung als „eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode“ bezeichnet. Mit ihr solle „nicht nur das Leistungsniveau“ der Finanzhilfe erhöht werden, „sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf“ erreicht werden.

Die Kindergrundsicherung soll aus einem „Garantiebetrag” und einem „Zusatzbetrag” bestehen. Der Garantiebetrag soll unabhängig von Einkommen und Vermögen für jedes Kind bezahlt werden. Er soll so hoch sein, wie die steuerliche Entlastung, die sich aus der Steuerfreiheit des Existenzminimums von Kindern ergibt, allerhöchstens sein kann. Der Zusatzbetrag muss weiter beantragt werden. Quelle: Thomé-Newsletter vom 13.02.2023. In diesem Newsletter finden sich auch bereits erste Anmerkungen, die auf die damit verbundene Problematik verweisen. Und dass es nicht nur Anlass zur Euphorie gibt….


Das Eckpunktepapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung gibt es hier:

Eine erste Bewertung in Stichworten hier:

Das BMFSFJ stellt einen kleinen Erklärfilm zur Verfügung: