EAF: Jugendhilferecht reformieren – Familienbildung und Familienberatung stärken!

01/2020

Die eaf mahnt dringlich eine stärkere Unterstützung von Familien durch ein reformiertes Kinder- und Jugendhilferecht an. Eltern wollen ihre Kinder unterstützen und ihnen gute Wege in das Leben bahnen. Manchmal werden sie dabei mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten konfrontiert. Professioneller Rat und Unterstützung für solche Lebenslagen sollten für Familien niederschwellig, kostenfrei und zeitnah zugänglich sein.

Gegenwärtig wird der überwiegende Anteil der Jugendhilfeausgaben, außer für Kindertagesbetreuung, für einzelfallbezogene sozialpädagogische Familienhilfe oder für Inobhutnahmen von Kindern und Jugend-lichen ausgegeben. Insbesondere Inobhutnahmen, also die Unterbringung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien, sind sehr kostspielig und häufig keine gute Lösung für Eltern und Kind. Zum Schutz des Kindes sind Inobhutnahmen zwar manchmal notwendig. Es sollte aber alles im Vorfeld Mögliche getan werden, um diese für Eltern und Kinder gleichermaßen belastenden Maßnahmen zu vermeiden. „Kinder erziehen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, fast jede Familie kann in eine Situation geraten, in der professionelle Unterstützung notwendig ist. Daher müssen die Unterstützungsangebote für Familien, wie Familienbildung, -beratung und -erholung, im Zuge der geplanten Reform deutlich gestärkt werden“, fordert Martin Bujard, Präsident der eaf.

Noch unerfreulicher ist die Situation für Kinder mit Behinderung, für sie ist die Jugendhilfe bislang nur sehr eingeschränkt zuständig. In ihrer ohnehin schon schwierigen Familiensituation haben diese Eltern auch noch mit den zersplitterten Zuständigkeiten von Sozialamt, Jugendamt und Krankenkasse zu kämpfen. „Dieser bürokratisch teure und teilweise unwürdige Zustand sollte durch ein inklusives Jugendhilferecht beendet werden“, so Bujard weiter.

Am morgigen Dienstag findet mit einer großen Abschlusskonferenz der Dialog-Prozess zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seinen Abschluss. Kinder-, Jugend- und Familienministerin Giffey soll ein Bericht vorgelegt werden, der die Empfehlungen für die Reform beinhaltet. Ein Gesetzentwurf wird Anfang nächsten Jahres folgen, so ist aus dem Hause von Ministerin Giffey zu hören.

Quelle: Pressemitteilung der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 9.12.2019