EAF-Bund: Familienentlastung – mit Nachbesserungsbedarf

01/2019

Heute (9.1.) berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren. Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein. Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht der BR entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden. „Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf. Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“.


Stellungnahme der eaf