EAF-Bund: Familien unbürokratisch unterstützen

04/2019

Am 21. März wird im Bundestag abschließend über das Starke-Familien-Gesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und so umgestaltet, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können. Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen sie keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragen.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht. Nach bisherigem Gesetzesentwurf wird allerdings noch zu viel Kindeseinkommen angerechnet, so dass vor allem bei Alleinerziehendenfamilien mit älteren Kindern das Haushaltseinkommen kaum oder gar nicht steigt.

Kinderzuschlagsbeziehende können außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen. Um in den Genuss aller dieser Leistungen zu kommen, fallen bei einer Familie mit drei Kindern allerdings bis zu 17 Anträge zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Stellen an. Das ist ein Zeitaufwand, der von erwerbstätigen Eltern kaum geleistet werden kann. “Um eine tatsächliche Vereinfachung zu erreichen, müssen alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammen und für alle Kinder der Familie gleichzeitig beantragt werden können“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Dazu ist die Kooperation der Kommunen unbedingt notwendig. Als auszahlende und genehmigende Stellen entscheiden sie über die Verfahren. „Wir appellieren nachdrücklich an die Kommunen, das Antragsverfahren beim Bildungs- und Teilhabepaket so familienfreundlich wie möglich zu gestalten. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern Teil des Existenzminimums des Kindes. Sie müssen daher auch bei den Kindern ankommen“, so Insa Schöningh weiter.


Stellungnahme der eaf zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes