EAF-Bund: Auch arme Familien brauchen Entlastung!

11/2018

Im Bundestag wird morgen (8. November) das Familienentlastungsgesetz abschließend beraten und voraussichtlich verabschiedet. Es sieht ab Juli 2019 eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro vor. Damit einhergehend erhöht sich auch der steuerliche Kinderfreibetrag für Eltern mit höherem Einkommen. Damit diese unterschiedliche Behandlung von Eltern mit mehr und solchen mit weniger Einkommen aufhört, fordert die eaf ein Kindergeld auf der Höhe des maximalen steuerlichen Entlastungsbetrags, gegenwärtig wären das ca. 278 Euro.

Mit der Kindergelderhöhung wird eine Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Leider hilft diese Maßnahme den besonders bedürftigen Familien gar nicht. Diejenigen, die vor allem Entlastung benötigen, Familien im Hartz-IV-Bezug und mit laufend steigenden Mietkosten, haben von alledem nichts. Die Kindergelderhöhung wird sofort vom Hartz-IV-Betrag abgezogen, es gibt also nicht mehr Geld.

Das Familienentlastungsgesetz sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kinderarmut nach wie vor 18 Prozent der unter 18-jährigen Bevölkerung betrifft, und das trotz guter wirtschaftlicher Konjunktur. „Wenn jetzt nicht Maßnahmen zur Zurückdrängung der Kinderarmut ergriffen werden, wann dann? Kinder sind arm, weil sie in armen Familien leben,“ sagt die Präsidentin der eaf Christel Riemann-Hanewinckel. Die eaf hat sich daher den Vorschlägen der Nationalen Armutskonferenz angeschlossen:

  • Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vereinfachen
  • Kinderzuschlag ausbauen
  • Ein bedarfsgerechtes Kinderexistenzminimum ermitteln
  • Die soziale Infrastruktur für Kinder – nicht nur für arme Kinder – ausbauen.

eaf Pressemitteilung vom 07.11.2018