Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Kinder steigt 2023 deutlich

12/2022

Trennungskinder bekommen ab 2023 von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen deutlich mehr Geld. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ tritt zum 1. Januar in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt demnach um 41 Euro auf 437 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er bei 502 statt bisher 455 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 588 statt 533 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 628 Euro und für ein studierendes Kind von 860 auf 930 Euro.

Die Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen bis zu 1.900 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst, wie das Gericht mitteilte. Auf den Unterhaltsbedarf muss das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das monatliche Kindergeld liegt im kommenden Jahr pro Kind bei 250 Euro.

Auch der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils wird erhöht, wie das Gericht mitteilte. Für nicht erwerbstätige Elternteile liegt der Betrag bei mindestens 1.120 Euro und Erwerbstätigen stehen mindestens 1.370 Euro zu.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ war zuletzt zum 1. Januar 2022 angepasst worden. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Sie hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.